ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

3Dscout GmbH
Parkstr. 10
D-52372 Kreuzau

– im Folgenden: 3Dscout –

§ 1 Allgemeine Regelungen

  • (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen 3Dscout und dem Kunden geschlossen werden.

  • (2) 3Dscout bietet dem Kunden über die Webseite wappfoxx.de und wappfoxx.com unter anderem Leistungen im Bereich der Webseitenerstellung bzw. -entwicklung, Programmierung von Apps, Grafikerstellung. Suchmaschinenoptimierung, Digitales Marketing und Softwarelösungen. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen 3Dscout und dem Kunden. Bereits hier wird darauf hingewiesen, dass Dienstleistungen im Bereich SEO (Search Engine Optimization) oder Digital Marketing normalerweise erst nach längerem Zeitablauf ihre volle Wirkung entfalten und zum Beispiel spezielle Ränge innerhalb einer Suche in solchen Search-Engines nicht garantiert werden können.

  • (3) Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.

  • (4) Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt 3Dscout – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

§ 2 Pflichten von 3Dscout bei Erstellung einer Webseite oder einer App

  • (1) 3Dscout verpflichtet sich, nach den Vorgaben des Auftraggebers ein Konzept für eine Webseite oder eine App zu entwickeln und dann eine gebrauchstaugliche Webseite oder App zu erstellen.

  • (2) Der 3Dscout erbringt seine vertraglich geschuldeten Leistungen in Phasen nach Maßgabe der folgenden Absätze

    • 1. Konzeptionsphase
      Der 3Dscout erarbeitet zunächst ein Konzept für die Struktur der Webseite oder APP. Dies orientiert sich an den Angaben, die der Kunde in dem Editor (Webseite) oder dem Wireframebuilder (App) mitgeteilt hat.

    • 2. Entwurfsphase
      Nach der Fertigstellung des Konzepts und dessen Freigabe durch den Auftraggeber erstellt der 3Dscout einen Entwurf bzw. eine Basisversion der Webseite oder der App, basierend auf dem Konzept. Die Basisversion muss die Struktur der Webseite oder App erkennen lassen, die wesentlichen gestalterischen Merkmale aufweisen und die notwendigen Grundfunktionalitäten beinhalten.

    • 3. Fertigstellungsphase
      Nach der Fertigstellung der Basisversion und deren Freigabe durch den Auftraggeber erstellt der 3Dscout die Endversion der Webseite oder App.
      Nach der Abnahme der Endversion der Webseite oder der App durch den Auftraggeber ist der 3Dscout verpflichtet, dem Auftraggeber die Webseite oder App auf einem geeigneten Datenträger zugänglich zu machen.

  • (3) Ein Korrekturdurchgang für Design ist im Angebot enthalten. Durch Individualvereinbarung kann diese Anzahl erhöht werden. Gewünschte Änderungen im Design der Webseite oder App sind schriftlich mitzuteilen. Dem Auftraggeber wird nach Prüfung ein Umsetzungsvorschlag mit Angebot unterbreitet oder dargelegt, wieso dieser Änderungswunsch nicht umsetzbar ist. Nach Einigung auf die Leistungsänderung wird das Angebot insoweit geändert. Ohne Einigung verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei Erstellung einer Webseite oder einer App

  • (1) Der Auftraggeber stellt dem 3Dscout die in die Webseite oder App einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung dieser Inhalte ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit der Webseite oder App verfolgten Zwecke eignen, ist der 3Dscout nicht verpflichtet.

  • (2) Der Auftraggeber wird dem 3Dscout die gemäß vorstehenden Absätzen zu liefernden Inhalten und Angaben spätestens unverzüglich nach Beendigung der Konzeptphase zur Verfügung stellen.

  • (3) Ist eine Konvertierung der vom Auftraggeber überlassenen Inhalte in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten nach den üblichen Stundensätzen vom 3Dscout. Auf Wunsch können auch Bilder für die Gestaltung der Webseite aus Bilddatenbanken recherchiert werden, auch hier entstehen Mehrkosten nach Aufwand und Kosten für die Bilder selbst.

  • (4) Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass seine Website den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Diese Verpflichtung betrifft insbesondere die gesetzliche Pflicht zur Anbieterkennzeichnung (Impressum) und Datenschutzerklärung. Eine Prüfungspflicht durch den 3Dscout hierfür besteht nicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages dem Anbieter zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter hin zu prüfen.

  • (5) Hat 3Dscout dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung durch 3Dscout geändert werden.

§ 4 Leistungsverzögerung

  • (1) Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den von 3Dscout angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt.

  • (2) Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der 3Dscout eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

  • (3) Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers berechtigen den 3Dscout, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere Verzögerungen oder Lieferschwierigkeiten im Rahmen der Auftragsabwicklung vergebenen Fremdleistungen, entbinden den 3Dscout von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

  • (4) Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er mir eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an mich. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch mich. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 5 Fremdleistungen / Leistungen im Webdesign

  • (1) Der 3Dscout ist dazu berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen (z.B. für Plug-Ins, Hosting). Bei einer Zusammenarbeit mit https://de.godaddy.com/hosting akzeptiert der Kunde auch notwendigerweise die dort gültigen AGB.

  • (2) Der Auftraggeber erteilt dem 3Dscout hierzu entsprechende Vollmachten.

  • (3) Die Gebühren für Plug-Ins oder anderen Lizenzen fallen an, sobald der 3Dscout diese für die Entwicklung und Einbindung in die Website erwirbt.

  • (4) Das Webseiten- und E-Mail-Hosting wird immer vom Auftraggeber in Anspruch genommen, die Hosting-Gebühren fallen ab Nutzungsbeginn an. Der 3Dscout ist berechtigt das Hosting für und auf den Auftraggeber durchzuführen.

  • (5) Der Auftraggeber ist dazu berechtigt, einen Teil der zu erbringenden Leistungen für das Projekt an Dritte outzusourcen.

  • (6) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung vom 3Dscout abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftraggeber im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

  • (7) Auf Gebühren für Update-Services (z.B. für Wordpress-Sicherheitsupdates) wird bis zu einer maximalen Entwicklungszeit von 3 Monaten verzichtet und sind in diesem Zeitraum kostenfrei.

§ 6 Abnahme

  • (1) Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei dem 3Dscout geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

  • (2) Sollten innerhalb der Frist Mängel festgestellt werden, wird der 3Dscout diese zeitnah beheben. Die erfolgreiche Beseitigung der Mängel gilt als Endabnahme.

  • (3) Sollte der Auftraggeber danach weitere Mängel entdecken, werden diese separat abgerechnet. Eine Endabnahme liegt auch automatisch vor, wenn der Auftraggeber den 3Dscout mit der endgültigen Veröffentlichung beauftragt.

  • (4) Der Kunde erhält nach Absprache von 3Dscout einen Upload der Seite auf seine Domain oder die Seitendaten auf einem Datenträger und Pflege der erstellten Website, sobald die sich aus dem jeweiligen Auftrag resultierende Rechnung vollständig bezahlt ist. Eine Ansicht der Seite ist bis zu ihrer Fertigstellung auf Servern von 3Dscout möglich. Eine mögliche zeitliche Verlängerung dieser Seitenansicht kann durch Individualvereinbarung vereinbart werden.

  • (5) Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.

§ 7 Vergütung und Zahlungsmodalitäten

  • (1) Nach Abschluss des entsprechenden Vertrages in einem Abstimmungsgespräch sind 50 % der Auftragssumme innerhalb 14 Tagen fällig. Nach Fertigstellung der Webseite wird 3Dscout dem Auftraggeber die restlichen 50 % der vertraglich geschuldeten Vergütung in Rechnung stellen (sog. Schlussrechnung). Der Schlussrechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen fällig. Rechnungen werden per E-Mail als Anhang zugestellt. Bei Zustellungswunsch per Brief ist der 3Dscout berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben.

  • (2) Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der 3Dscout eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.

§ 8 Rechteübertragung

  • (1) Der 3Dscout räumt dem Auftraggeber sämtliche Nutzungsrechte an der vergegenständlichen Webseite für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten ausschließlich, unwiderruflich und ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung vollumfänglich ein. Zum Bau der Webseite Stockbilder von Fotodatenbanken sind jedoch nur für die Nutzung auf der Webseite lizenziert.

  • (2) Die Einräumung der Nutzungsrechte wird gemäß 158 Abs. 1 BGB wirksam, wenn der Auftraggeber die gemäß diesem Vertrag geschuldete Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig gezahlt hat.

  • (3) Sämtliche an der Webseite oder einzelnen Ihrer Teile oder durch Benutzung auf der Webseite entstehen Namens, Titel- und Kennzeichenrechte liegen beim Auftraggeber.

  • (4) Der 3Dscout wird nicht als Urheber der Webseite auf derselben genannt. Hiermit verzichtet dieser auf eine derartige Nennung. Der Auftraggeber darf jedoch mit Hinweis auf seine Urheberschaft mit der angebotsgegenständlichen Webseite werben.

§ 9 Haftungsbegrenzung

  • (1) Der 3Dscout haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des 3Dscouts oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des 3Dscouts beruhen.

  • (2) Ansonsten haftet der 3Dscout unbeschränkt nur sofern die garantierte Beschaffenheit des Werks nicht gegeben ist und für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner leitenden Angestellten. Für Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet der Ersteller nur bei leichter Fahrlässigkeit.

  • (3) Für Datenverlust wird nur insofern gehaftet, als der typische Wiederherstellungsaufwand zu leisten ist, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

  • (4) Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ist nicht abgedungen.

  • (5) Der Auftraggeber stellt den 3Dscout von einer Haftung Dritten gegenüber wegen des Inhalts der Website vollständig frei.

  • (6) Sofern nichts anderes vereinbart, werden Computerdaten max. 1 Jahr lang nach der Abrechnung des jeweiligen Projektes archiviert. Eine Haftung für Verluste von Daten durch Beschädigung, höhere Gewalt, Brand, Diebstahl etc. wird ausgeschlossen.

§ 10 Geheimhaltung

  • (1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei.

  • (2) Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden.

  • (3) Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.

  • (4) Die Geheimhaltungspflicht nach Abs. 2 gilt nicht für Informationen,

    • a) die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,

    • b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch den Auftragnehmer bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,

    • c) die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,

    • d) die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser Vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,

    • e) die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den vertraulichen Informationen des Auftraggebers entwickelt hat,

    • f) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber so früh wie möglich informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.

  • (5) Auf eine ggf. gesondert abzuschließende Geheimhaltungsvereinbarung wird verwiesen. Dies wird Bestandteil des Vertrages. Soweit diese von 7 abweicht, geht diese den AGB in diesem Punkt vor.

§ 11 Datenschutz

  • (1) Der Auftraggeber ist mit der Speicherung persönlicher Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Auftragnehmer, unter Beachtung der Datenschutzgesetze, insbesondere dem BDSG und der DSGVO einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder eine Einwilligung vorliegt.

  • (2) Soweit der Auftragnehmer bei der Durchführung des Vertrages personenbezogene Daten Dritter (z.B. Mitarbeiter, Auftraggebern) verarbeiten muss, versichert der Auftraggeber, dass er die Einwilligung der Betroffenen eingeholt hat und stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen diesbezüglich frei.

  • (3) Sofern zwischen den Parteien eine Fernwartung vereinbart wird, erklärt der Auftraggeber seine jederzeit widerrufliche Einwilligung, wonach der Auftragnehmer sich in Absprache mit und in Anwesenheit des Auftraggebers in sein Computersystem einwählen kann um eine Wartung durchzuführen

  • (4) Die Rechte des Auftraggebers bzw. des Betroffenen ergeben sich dabei im Einzelnen insbesondere aus den folgenden Normen der DSGVO:

    • Artikel 7 Abs. 3 – Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung

    • Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Recht auf Bestätigung und Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten

    • Artikel 16 – Recht auf Berichtigung

    • Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)

    • Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

    • Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit

    • Artikel 21 – Widerspruchsrecht

    • Artikel 22 – Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden

    • Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

  • (5) Zur Ausübung der Rechte, wird der Auftraggeber bzw. der Betroffene gebeten sich per E-Mail an den Auftragnehmer oder bei Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.

  • (6) Der Auftragnehmer versichert technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen zu haben, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers verwiesen.

  • (7) Der Auftraggeber willigt ausdrücklich dazu ein, dass objektbezogene Daten für die Durchführung des Vertrages in Drittländer außerhalb der Europäischen Union übermittelt werden können. Personenbezogene Daten sind hiervon jedoch nicht betroffen.

§ 12 Referenznennung / Kennzeichnung

  • (1) Der Auftragnehmer ist berechtigt auf der Webseite und in sozialen Netzwerken den Auftraggeber unentgeltlich als Referenz anzugeben, soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart.

  • (2) Der Auftragnehmer ist berechtigt auf erstellten Inhalten einen Hinweis auf das Unternehmen des Auftragnehmers unterzubringen. Dies beinhaltet auch die Einbettung eines Links der Webseite des Auftragnehmers, sofern möglich. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der Textform.

§ 13 Streitschlichtung

  • (1) Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter folgender Internetadresse erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

  • (2) Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 14 Schlussbestimmungen

  • (1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  • (2) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers in Kreuzau (NRW, Deutschland), soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder von öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

  • (3) Mit Vertragsschluss erklärt sich der Auftraggeber mit den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

  • (4) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht. Sofern Nebenabreden vereinbart werden, bedürfen diese zur Wirksamkeit der Textform. Vereinbarungen in schriftlichen Angeboten der Parteien gehen diesen AGB vor, sofern Widersprüche zu den AGB bestehen.

  • (5) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

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