Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der 3Dscout GmbH

Präambel

Die 3Dscout GmbH (im Folgenden "3Dscout GmbH" oder "Anbieter"), ansässig in der Parkstraße 10, D -5 2372 Kreuzau und eingetragen beim Amtsgericht Düren unter der HRB 8199, operiert als Technologieunternehmen mit einem klaren Hauptfokus auf digitale Infrastru ktur, App - und Softwarelösungen sowie digitales Marketing. Das operative Geschäft des Unternehmens zeichnet sich durch zwei Kernmarken und die dazugehörigen Webpräsenzen aus:

Unter der Technologiemarke „WappFoxx“ (abrufbar unter www.wappfoxx.de und www.wappfoxx.com ) agiert das Unternehmen als umfassender Dienstleister für IT -und Softwarelösungen. Parallel dazu erbringt das Unternehmen unter der Marke „3Dscout“ (abrufbar unter www.3dscout.de) Leistungen in den Bereichen 3D-D ruck und Modellbau. Um der Heterogenität dieser Leistungen rechtlich Rechnung zu tragen, sind diese AGB modular strukturiert. Sie gliedern sich in einen allgemeinen Teil (Teil A), einen stark fokussierten spezifischen Teil für die digitale Wertschöpfung und Softwareentwicklung (Teil B) sowie einen Teil für die physikalische Produktion (Teil C).


TEIL A: Allgemeine Regelungen für alle Geschäftsfelder der 3Dscout GmbH

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen normieren die rechtliche Grundlage für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, Lieferungen und Dienstleistungen der 3Dscout GmbH, unabhängig davon, unter welcher Marke (3Dscout oder WappFoxx) diese erbracht werden.

(2) Das Leistungsangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie an öffentlich - rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) wird ausdrücklich ausge schlossen.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden unter keinen Umständen Vertragsbestandteil, selbst wenn die 3Dscout GmbH diesen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in Ken ntnis abweichender Bedingungen vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsvorbehalte

(1) Sämtliche Angebote und Darstellungen der 3Dscout GmbH sind freibleibend und unverbindlich. An prävertraglichen Dokumenten (Konzepte, Spezifikationen) behält sich die 3Dscout GmbH alle Eigentums - und Urheberrechte vor.

(2) Der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (E -M ail ausreichend) der 3Dscout GmbH oder durch den tatsächlichen Beginn der Leistungsausführung zustande.

(3) Die 3Dscout GmbH behält sich das Recht vor, eine in Qualität und Funktionalität gleichwertige Leistung zu erbringen, sofern technologische Weiterentwicklungen oder Engpässe bei Vorlieferanten dies erfordern, solange der Vertragszweck für den Kunden gew ahrt bleibt. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (z.B. gem. §§ 650, 648 BGB) ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsvorbehalte

(1) Sämtliche Angebote und Darstellungen der 3Dscout GmbH sind freibleibend und unverbindlich. An prävertraglichen Dokumenten (Konzepte, Spezifikationen) behält sich die 3Dscout GmbH alle Eigentums- und Urheberrechte vor.

(2) Der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail ausreichend) der 3Dscout GmbH oder durch den tatsächlichen Beginn der Leistungsausführung zustande.

(3) Die 3Dscout GmbH behält sich das Recht vor, eine in Qualität und Funktionalität gleichwertige Leistung zu erbringen, sofern technologische Weiterentwicklungen oder Engpässe bei Vorlieferanten dies erfordern, solange der Vertragszweck für den Kunden gewahrt bleibt. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (z.B. gem. §§ 650, 648 BGB) ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

§ 3 Vergütung, Zahlung und Verzug

(1) Alle Preise verstehen sich rein netto in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackungs-, Fracht- und Versicherungskosten fallen zusätzlich an.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, ist die 3Dscout GmbH berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen (z. B. 50 % bei Vertragsschluss, 40 % bei Meilensteinerreichung, 10 % nach Abnahme).

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Mit fruchtlosem Ablauf gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Der Verzugszinssatz beträgt 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

(4) Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 4 Haftungsbeschränkung

(1) Die 3Dscout GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Zwingende Haftungen, etwa nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die 3Dscout GmbH nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung zwingend auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt.

(3) Ein Ersatz von mittelbaren Schäden, reinen Vermögensschäden, untypischen Mangelfolgeschäden, Datenverlusten sowie insbesondere von entgangenem Gewinn ist bei leichter Fahrlässigkeit kategorisch ausgeschlossen.

(4) Soweit die Haftung der 3Dscout GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Subunternehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 5 Leistungsverzögerung und Höhere Gewalt

(1) Liefer- und Leistungstermine sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung als Fixtermine bindend. Ansonsten handelt es sich um unverbindliche Ca.-Termine.

(2) Die 3Dscout GmbH haftet nicht für Lieferverzögerungen oder Unmöglichkeit aufgrund von Höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Pandemien, Cyberangriffe, Serverausfälle bei Cloud-Providern, Streiks, unverschuldete Lieferausfälle bei Vorlieferanten).

(3) Bezieht die 3Dscout GmbH Waren, Hardware oder Software-Vorleistungen aus einem Nicht-EU-Drittland, so ist die Haftung für jeglichen Lieferverzug, der durch unvorhersehbare zollrechtliche Verzögerungen, behördliche Einfuhrbeschränkungen oder hoheitliche Eingriffe entsteht, vollumfänglich ausgeschlossen.

§ 6 Geheimhaltung

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauschten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Quellcodes, Daten und Modelle streng vertraulich zu behandeln.

(2) Diese Pflicht überdauert die Beendigung des Vertrages um fünf Jahre. Dem Kunden ist jegliches Reverse Engineering, De-Kompilieren oder Disassemblieren der überlassenen Software oder Prototypen zur Entschlüsselung von Geschäftsgeheimnissen strikt untersagt.

§ 7 Datenschutz und Einsatz von Subunternehmern

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Vorgaben der DSGVO.

(2) Der Kunde willigt ausdrücklich ein, dass die 3Dscout GmbH im Rahmen ihrer IT- und Marketing-Dienstleistungen spezialisierte Subunternehmer (z. B. für Hosting, Tracking, APIs) einsetzt, deren Serverinfrastruktur sich auch in Drittländern außerhalb der EU (insb. USA) befinden kann. Die 3Dscout GmbH stellt durch Angemessenheitsbeschlüsse oder EU-Standardvertragsklauseln geeignete Garantien sicher.

(3) Der Kunde garantiert im Innenverhältnis, dass er auf den von der 3Dscout GmbH erstellten Webseiten und Apps rechtskonforme Consent-Management-Systeme (Cookie-Banner) betreibt, um die erforderlichen Einwilligungen seiner Endnutzer einzuholen. Bei Verstößen durch den Kunden stellt dieser die 3Dscout GmbH von allen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.

§ 8 Referenznennung und Urhebervermerk

(1) Die 3Dscout GmbH behält sich das Recht vor, auf den von ihr erstellten Produkten (Software, Webseiten, Hardware) in branchenüblicher Weise auf ihre Urheberschaft hinzuweisen.

(2) Der Kunde räumt der 3Dscout GmbH das widerrufliche Recht ein, ihn unter Verwendung seines Logos und Namens auf den unternehmenseigenen Webseiten (insb. wappfoxx.de, wappfoxx.com, 3dscout.de) und in Marketingmaterialien als Referenzkunden zu nennen.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Geschäftssitz der 3Dscout GmbH (Kreuzau/Düren).

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (Salvatorische Klausel).

(4) Die 3Dscout GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


TEIL B: Besondere Bedingungen für Software, IT & Digitales Marketing (Marke: WappFoxx)

§ 10 IT-Leistungsportfolio

Die Technologiemarke WappFoxx der 3Dscout GmbH erbringt spezialisierte IT- und Agenturdienstleistungen. Das Leistungsportfolio umfasst vollumfänglich:

  • App-Programmierung: Entwicklung von nativen und hybriden mobilen Applikationen für iOS und Android.
  • Softwarelösungen: Konzeption und Programmierung von Individualsoftware und Web-Applikationen.
  • Webseiten erstellen: Entwicklung, Design und Relaunch von Websites.
  • Vorlagen (App & Web): Bereitstellung, Anpassung und Implementierung von vorgefertigten App-Vorlagen und Web-Vorlagen.
  • Domain & Hosting: Bereitstellung von Cloud-Infrastrukturen und Webservern.
  • IT-Sicherheit: Sicherheitsdienstleistungen und Absicherung von ITStrukturen.
  • Grafiken: Erstellung von UI/UX-Designs und digitalen Grafiken.
  • Digitales Marketing & SEO/SEA: Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenwerbung und datengetriebenes Marketing.

Der exakte Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach dem von beiden Parteien schriftlich freigegebenen Pflichtenheft, Backlog oder Angebot. Nicht dokumentierte, vom Kunden lediglich implizit vorausgesetzte Funktionalitäten werden nicht Vertragsbestandteil.

§ 11 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Entwicklung und das Marketing notwendigen Inhalte, Texte, Bilder, Grafiken, Schnittstellendaten und Zugangsdaten (Credentials) fristgerecht, unaufgefordert und in digitaler Form bereitzustellen.

(2) Soweit für die Leistungserbringung erforderlich, hat der Kunde der 3Dscout GmbH unbeschränkten Zugriff auf die relevanten IT-Systeme und Infrastrukturen zu gewähren. Dies umfasst ausdrücklich auch den notwendigen administrativen Zugriff auf Produktionsdatenbanken (Live-Systeme), sofern ein Zugriff lediglich auf Staging- oder Testumgebungen für die finale Implementierung, Fehlersuche oder Veröffentlichung nicht ausreicht.

(3) Verzögert sich das Projekt oder entsteht zusätzlicher Arbeitsaufwand, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten, Systemfreigaben oder der Bereitstellung von Zugangsdaten nicht rechtzeitig oder unvollständig nachkommt, verlängern sich die Ausführungsfristen der 3Dscout GmbH automatisch. Die 3Dscout GmbH ist in diesem Fall berechtigt, den durch die fehlenden Zugriffe entstandenen Mehraufwand (z. B. für blockierte Entwicklerkapazitäten oder erschwerte Implementierungs-Workarounds) auf Basis der aktuell gültigen Stundensätze zusätzlich in Rechnung zu stellen.

(4) Der Kunde sichert zu, dass er über alle erforderlichen Urheber- und Markenrechte an den beigestellten Materialien verfügt.

§ 12 Bereitstellung, Abnahme und Veröffentlichung (Go-Live)

(1) Nach Fertigstellung stellt die 3Dscout GmbH das Werk (Software, Webseite, App, Konzept etc.) dem Kunden zur Abnahme bereit. Die Bereitstellung kann in jedweder Form erfolgen, beispielsweise branchenüblich auf einem Testsystem, als kompilierte Datei, als PDF-Dokument, per Download-Link oder per E-Mail.

(2) Das Werk gilt juristisch unwiderruflich und automatisch als abgenommen, wenn seit der Übergabe beziehungsweise Bereitstellung zur Abnahme durch die 3Dscout GmbH 14 Tage verstrichen sind und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter präziser und reproduzierbarer Angabe mindestens eines wesentlichen, funktionsverhindernden Mangels in Textform verweigert hat.

(3) Wegen unwesentlicher Mängel (z. B. optische Details oder geringfügige LayoutAbweichungen) darf die Abnahme nicht verweigert werden.

(4) Die Produktivsetzung (Live-Schaltung) des Systems, der App oder der Webseite durch den Kunden steht in jedem Fall einer vorbehaltlosen, formellen Abnahme gleich.

(5) Die finale Veröffentlichung von entwickelten Apps in den jeweiligen App Stores (z.B. Apple App Store, Google Play Store) sowie die finale Live-Schaltung (Go-Live) oder das Hosting von Webseiten und Softwareanwendungen erfolgt ausnahmslos erst nach vollständiger Begleichung der vertraglich vereinbarten Schlussrechnung durch den Kunden.

§ 13 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Nach vollständiger und bedingungsloser Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt die 3Dscout GmbH dem Kunden ein einfaches, nicht-exklusives, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, die Software für die vertraglich vorausgesetzten Zwecke zu nutzen.

(2) Der Kunde erhält ausschließlich das Nutzungsrecht an der kompilierten, lauffähigen Programmversion (Objektcode). Ein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch des Kunden auf Übergabe, Offenlegung oder Herausgabe des Quellcodes (Source Code), der zugrundeliegenden Architekturen, Datenbankstrukturen oder Skripte ist standardmäßig und vollumfänglich ausgeschlossen.

(3) Die 3Dscout GmbH ist ausdrücklich berechtigt, die im Rahmen des Projekts entwickelten allgemeinen Code-Bausteine, Algorithmen und Open-SourceKomponenten auch für Projekte anderer Kunden uneingeschränkt wiederzuverwenden.

(4) Jegliche Dekompilierung, Weitergabe an Dritte (Sublizenzierung) oder der Weiterverkauf der Software durch den Kunden ist strengstens untersagt, sofern nicht eine gesonderte, hochpreisige "Buy-out"-Vereinbarung schriftlich getroffen wurde.

§ 14 Cloud, Hosting, IT-Sicherheit und Fremdleistungen

(1) Sofern die 3Dscout GmbH Hosting-Dienstleistungen übernimmt, wird eine Verfügbarkeit von 99,0 % im Jahresmittel angestrebt. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster sowie Ausfälle durch höhere Gewalt oder Angriffe Dritter (z. B. DDoS-Attacken, Hackerangriffe).

(2) Werden bei der Erstellung von Webseiten oder Apps Fremdleistungen, Plugins (z. B. WordPress-Plugins), Themes oder APIs von Drittanbietern (z. B. Google Maps, Zahlungsanbieter) eingebunden, gelten deren Bedingungen. Die 3Dscout GmbH haftet ausdrücklich nicht für künftige Funktionsausfälle, Sicherheitslücken oder die Einstellung (Deprecation) dieser Drittanbieter-Technologien nach der Abnahme.

(3) Trotz der Anwendung moderner IT-Sicherheitsstandards kann eine absolute Sicherheit im Internet nicht garantiert werden. Die 3Dscout GmbH haftet nicht für Schäden oder Datenverluste, die dem Kunden durch kriminelle Cyber-Angriffe Dritter (Hacking, Malware) auf die fertiggestellten Webseiten oder Apps entstehen, sofern der 3Dscout GmbH kein grobes Verschulden bei der initialen Programmierung nachgewiesen werden kann.


TEIL C: Besondere Bedingungen für 3D-Druck & Hardwarefertigung (Marke: 3Dscout)

§ 15 Leistungsumfang und Machbarkeitsprüfung

Unter der Marke 3Dscout positioniert sich das Unternehmen als Dienstleister für 3D-Druck und Modellbau. Die 3Dscout GmbH fertigt individuelle Produkte nach den CAD-Daten des Kunden. Die Verantwortung für die funktionale Konstruktion und statische Belastbarkeit liegt allein beim Kunden. Warnt die 3Dscout GmbH vor fertigungstechnischen Schwächen (z. B. zu dünne Wandstärken) und besteht der Kunde dennoch auf den Druck, erfolgt die Produktion unter vollständigem Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Stabilität und Bruchfestigkeit.

§ 16 Beschaffenheitsvereinbarung

(1) Der 3D-Druck ist ein schichtweises Verfahren. Der Kunde erkennt an, dass eine sicht- und fühlbare Rillenstruktur (Layer Lines) charakteristisch ist und zur vereinbarten vertraglichen Beschaffenheit gehört (dies stellt keinen Mangel dar).

(2) Thermisch bedingter Materialschwund (Shrinkage) sowie leichte materialbedingte Farbabweichungen stellen ebenfalls keinen Mangel dar.

(3) Sofern keine individuellen Toleranzen mikrometergenau vereinbart wurden, gelten die Allgemeintoleranzen der DIN EN ISO 2768 (mittel bis grob) bzw. DIN 16742 für Kunststoffe. Abweichungen innerhalb dieser Normen berechtigen nicht zur Reklamation.

(4) Die produzierten Hardware-Objekte sind ausschließlich als Anschauungsmodelle oder Prototypen konzipiert und rechtlich kein Spielzeug.

§ 17 Lieferung, Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt

(1) Der Versand physischer Waren erfolgt stets auf Gefahr des B2B-Kunden (Schickschuld gem. § 447 BGB). Die Gefahr geht bei Übergabe der Ware an den Spediteur oder Paketdienst auf den Kunden über.

(2) Die 3Dscout GmbH behält sich das Eigentum an allen gelieferten HardwareModellen bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Die Forderungen aus einer Weiterveräußerung tritt der Kunde sicherungshalber an die 3Dscout GmbH ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

§ 18 Mängelgewährleistung und kaufmännische Rügepflicht (§ 377 HGB)

(1) Die Gewährleistungsfrist für Hardware beträgt im B2B-Verkehr 12 Monate ab Gefahrübergang.

(2) Der Kunde muss die gelieferte Ware unverzüglich untersuchen. Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 7 Werktagen, verdeckte Mängel innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung detailliert in Textform zu rügen. Versäumt der Kunde diese Frist, gilt das Werk als genehmigt und alle Mängelrechte erlöschen vollumfänglich.

(3) Das Wahlrecht zwischen Nachbesserung (Reparatur) oder Nachlieferung (Ersatzdruck) obliegt im Falle eines Mangels stets der 3Dscout GmbH.


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